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Ursachen des Stotterns?
Im Wesentlichen ist beim Stottern das Zusammenspiel der Sprechorgane (Zunge, Kehlkopf usw.) gestört. Vieles spricht für eine körperliche Disposition, zu der Einflüsse aus der Sprachentwicklung und psychosoziale Belastungen kommen.
Psychische Faktoren können zwar eine Rolle spielen, die eigentliche Ursache des
Stotterns sind sie aber nicht. (Stotterer-Selbsthilfe 2002)
Was ist der nächste Schritt?
Eine fachkundige Abklärung durch eine erfahrene Stottertherapeutin oder einen Stottertherapeuten gibt Ihnen Hinweise, welche Schritte eingeleitet werden sollten. Für eine Kostenübernahme durch die Krankenkassen, benötigen Sie hierfür ein Rezept Ihres Kinder-, HNO- oder Allgemeinarztes. Ein Phoniater oder Neurologe kann ebenfalls ein Rezept ausstellen.
Eine Beratung so früh wie möglich, kann alle Beteiligten kompetenter und damit
gelassener im Umgang mit dem Stottern machen. Diesem ersten Schritt kann
dann eine genaue Befunderhebung und Therapie folgen. Es ist schwer zu sagen,
wie viele Therapiestunden nötig sind. Meist verbessert sich das Stottern durch ein Behandlungsintervall von ca. 40 Stunden deutlich, aber es kann auch sinnvoll sein
nach einer Pause die Therapie fortzusetzen. Manchmal ist eine Begleitung über
viele Jahre sinnvoll, wobei die Therapie dann ausgesetzt werden kann, wenn gerade keine Entwicklung möglich ist und sie wieder fortgesetzt wird, wenn erneut Motivation (z. Bsp. auf Grund eines Schulwechsels) vorhanden ist.
Eine Kooperation mit dem Kindergarten oder der Schule des Stotternden durch die Therapeutin ist dringend zu empfehlen, da noch viele Mythen über das Stottern kursieren und Wissen zu mehr Sicherheit im Umgang mit dem Stottern führt.
Stotterer-Selbsthilfe
Die Bundesvereinigung Stotterer-Selbsthilfe e. V. (BVSS), gegründet 1979, hat seinen Sitz in 50670 Köln, Gereonswall 112.
Sie bietet Information zum Thema Stottern, empfiehlt erfahrene Therapeuten bundesweit und ermöglicht eine Übersicht bez. Stottertherapie-Seminare.
Tel. 0221/1391106 oder 07, mail: info@bvss.de, Internet: www.bvs.de
Ihr gutes Recht
Was viele nicht wissen: Stottern ist eine Behinderung im Sinne des Schwerbehindertenrechts. Stotternde Menschen zu diskriminieren, verstößt daher gegen das Grundgesetz Art. 3, Abs. 3. Deswegen haben Schüler und Studenten zum Bsp. ein Recht auf eine längere Prüfungszeit während einer mündlichen Prüfung.
Literatur:
www. demosthenes-verlag.de
Stottern im Kindesalter / Sandrieser, P. Schneider
Sprachstörungen im Kindesalter / Wendlandt
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Autor: Karl Schneider, karl.schneider@med-akademie.de